Einschränkungen auf dem Komposthof Pfullingen
Für Privathaushalte keine Anlieferung von Baum- und Strauchschnitten möglich
15.04.2020
Um die Verwertung der Bioabfälle im Landkreis auch weiterhin zu garantieren, beschränkt das Landratsamt Reutlingen den Zugang zum Komposthof Pfullingen.
Regelung für den Komposthof:
Ab sofort werden Privathaushalte bis auf Weiteres nicht mehr auf das Betriebsgelände des Komposthofes gelassen. Damit ist für diesen Personenkreis von Montag bis Freitag die Abgabe von Baum- und Strauchschnitt sowie der Erwerb von Erden auf dem Komposthof nicht mehr möglich, so die Information des Landratsamtes. Gewerbetreibende wie z. B. die Garten- und Landschaftsbaubetriebe können den Komposthof zunächst noch weiterhin nutzen. Führungen auf dem Komposthof finden bis auf Weiteres nicht mehr statt.
Regelung für die Deponie:
Die Pfullinger Bürgerinnen und Bürger können weiterhin samstags von 9:00 - 12 Uhr auf der Deponie ihr Grüngut (Gras- , Baum- und Strauchschnitt) anliefern.