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Hilfe für Eltern: Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen


Viele Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.

Bundesfinanzministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall- Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinem Einkommen. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro bedeuten. Deshalb sollten Eltern prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Ein Online-Antragsassistent spart in Zeiten von Corona den Gang zur Behörde und unterstützt mit zahlreichen Komfortfunktionen die Eltern bei der Antragstellung. Die Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Unter www.kinderzuschlag.de finden Eltern und andere Interessierte Informationen zur Beantragung des KiZ. Außerdem kann dort geprüft werden, ob man die Voraussetzungen für den Zuschlag erfüllt.
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