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Ab Mittwoch können Unternehmen Soforthilfen online beantragen!


Unternehmen können ab Mittwoch Soforthilfen online beantragen. Die Antragstellung läuft über die zuständigen Kammern, auch wenn Unternehmen dort nicht Mitglied sind:
  • Bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten.
  • Bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten.
  • Bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50. Beschäftigten.

Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://wm.baden-wuerttemberg/soforthilfe-corona

Künstler finden die von der Medien- und Filmegesellschaft Baden-Württemberg zusammengestellte Übersicht hier: https://kreativ.mfg.de/service/corona-krise/

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