Ab Mittwoch können Unternehmen Soforthilfen online beantragen!
23.03.2020
Unternehmen können ab Mittwoch Soforthilfen online beantragen. Die Antragstellung läuft über die zuständigen Kammern, auch wenn Unternehmen dort nicht Mitglied sind:
- Bis zu 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten.
- Bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis zu 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50. Beschäftigten.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://wm.baden-wuerttemberg/soforthilfe-corona
Künstler finden die von der Medien- und Filmegesellschaft Baden-Württemberg zusammengestellte Übersicht hier: https://kreativ.mfg.de/service/corona-krise/