Die Bäder, die Musikschule, die Stadtbücherei, die vhs, die Museen, alle Sportstätten sowie die Verwaltungsschule BW müssen laut Verordnung bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben. 18.03.2020 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020