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Zum Schutz der Streuobstbäume Misteln entfernen


Viele Streuobstbäume auf der Pfullinger Gemarkung sind von Misteln befallen, die die Bäume nachhaltig schädigen können. Vielfach besteht der Irrtum, dass Misteln unter Naturschutz stehen und daher nicht entfernt werden dürfen.

Das ist aber nicht richtig, denn Misteln sind Baumparasiten, sogenannte Halbschmarotzer. Sie entziehen mit ihren Saugwurzeln dem Baum Wasser und Nährstoffe, betreiben aber selbst Photosynthese. Hauptsächlich betroffen von einem Mistelbefall sind Apfelbäume, aber auch die Eberesche. Die Mistel ist für die Apfelbäume deshalb so gefährlich, weil sie einen Keil in den Ast treibt, um an die Nährstoffadern zu kommen. An der Seite bilden sich Ausläufer, die im so genannten Xylem unter der Rinde entlang des Astes wachsen. So breitet sich die Mistel über den ganzen Baum aus. Birn-, Pflaumen- und Kirschbäume werden dagegen nicht befallen, da hier ein pflanzeneigener Schutzmechanismus gegen die Misteln greift.

Um einen Mistelbefall aufzuhalten, ist ein radikales Zurückschneiden - vorzugsweise im Spätwinter oder dem zeitigen Frühjahr - notwendig. Äste mit Misteln sollten mindestens 30 bis 50 cm ins gesunde Holz abgesägt werden. Damit kann die Ausbreitung des Parasiten in der Regel gestoppt werden. Das geht natürlich nur, wenn der Baum im Außenbereich befallen ist. Wächst die Mistel weiter innen, kann man sie an der Astoberfläche abbrechen oder abschneiden. Damit wird man den Parasitenbefall zwar nicht los, aber die Maßnahme hilft, denn die Mistel wächst zwar weiter, braucht aber Zeit, um sich zu erholen. Sind die grünen Triebe einmal entfernt, dauert es ungefähr vier Jahre, bis die Mistel wieder soweit gewachsen ist, dass sie Früchte trägt und sich weiterverbreiten kann.

Diese Pflegemaßnahmen sind ein wichtiger Schutz zum Erhalt der Apfelbäume auf den Pfullinger Streuobstwiesen und sollten regelmäßig durchgeführt werden.
Stadt Pfullingen
Amt für öffentliche Ordnung
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