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Aktuell

Rechts-vor-links-Vorfahrt in der Kurze Straße


Der Gemeinderat hat im vergangenen Jahr beschlossen, flächendeckend Tempo-30-Zonen in der Stadt einzuführen.
 
Die Zonengeschwindigkeitsverordnung, die die Voraussetzung für die Anordnung von Tempo-30-Zonen regelt, sieht grundsätzlich vor, dass in den betroffenen Straßen die Vorfahrt rechts-vor-links gilt. Mit dieser Regelung wird die Geschwindigkeit des Verkehrs reduziert.
 
In der Kurze Straße war die Einführung dieser Regelung bislang nicht möglich, da an den einmündenden Straßen die Randsteine durchgezogen war. Rechtlich bedeutet dies, dass bei einem durchgezogenen erhöhten Randstein an einer einmündenden Straße der einfahrende Verkehr die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers beachten muss.
 
Die erhöhten Randsteine in der Kurze Straße wurden zwischenzeitlich entfernt und damit gilt auch hier die in den Tempo-30-Zonen gültige Vorfahrtsregelung "rechts-vor-links". Mit entsprechenden Beschilderungen wird auf die geänderte Verkehrssituation hingewiesen.
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