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Gutscheinkarten Landesfamilienpass 2019


Die neuen Gutscheinkarten 2019 für den Landesfamilienpass können beim Sozialamt Pfullingen, Rathaus III, Zimmer 3, Griesstraße 10 abgeholt werden.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die
- in häuslicher Gemeinschaft mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern zusammenleben;
- aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben;
- mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind, das mindestens 50 v H. Erwerbsminderung besitzt, zusammenleben;
- SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben, oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Mit dem Landesfamilienpass, der einkommensunabhängig ist, können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Dieses Angebot kann insgesamt 22-mal im Jahr genutzt werden.

Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ( www.sozialministerium-bw.de) finden Sie unter Soziales > Familien > Leistungen > Landesfamilienpass alle Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren.

Falls Sie bereits einen Landesfamilienpass aus dem vergangenen Jahr besitzen, bringen Sie diesen bitte für die Ausgabe der Gutscheinkarte 2019 mit - vielen Dank!


Stadt Pfullingen
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