Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Im Straßengesetz von Baden-Württemberg werden öffentliche Straßen als Straßen, Wege und Plätze definiert, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind. Wenn Sie eine Genehmigung zum Aufgraben des öffentlichen Straßenraums beantragen möchten, können Sie dies bequem online über das folgende Online-Formular tun.

Unter Aufgrabungen versteht man sämtliche Arbeiten, bei denen der öffentliche Raum einschließlich Straßen aufgegraben wird.

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zuständige Stelle

die Straßenbaubehörde

Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Neben den gesetzlichen Vorschriften und den städtischen Regelungen gelten insbesondere die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen" (ZTV A-StB) in ihrer aktuellen Fassung.
Durch die o. g. Vorschriften läßt sich der vollständige Ablauf, beginnend mit den Ausgrabungen im öffentlichen Raum, über den Aushebungsprozess und die Verfüllung der Gräben bis hin zur Wiederherstellung der Oberfläche steuern.

Zustimmungs‐ und Genehmigungsverfahren
Für die Zustimmung aller Aufgrabungen im öffentlichen Raum bedarf es einer Zustimmung des Teams Tiefbau als Straßenbaulastträger (wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis), welche Bestandteil der schriftlichen verkehrsrechtlichen Anordnung ist.

Alle Aufgrabungen im öffentliche Raum sind durch die Stadt Pfullingen als Straßenbaulastträger genehmigungspflichtig.

Die Beantragung der wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis und die Beantragung der Ausnahmegenehmigung erfolgt mit einem Verfahrensgang. Die Voraussetzungen dafür sind:
• Die geplanten Tiefbauarbeiten berühren den öffentlichen Raum.
• Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.

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Verfahrensablauf

Der "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums" ist durch obiges Online-Formular zu stellen.

Je nach Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen unterrichten.

Die Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht die stets erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung!

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Erforderliche Unterlagen
  • ein Lageplan
  • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

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Frist/Dauer

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen.

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Kosten/Leistung

Für die Genehmigung fallen je nach Satzung Ihrer Gemeinde unterschiedliche Kosten für Sie an.
Sie müssen für alle Kosten aufkommen, die durch das Aufgraben und für das Beseitigen der Schäden an der Straße entstehen.

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Rechtsbehelf

Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

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Sonstiges

Das Aufgraben der Straßenoberfläche zum Verlegen öffentlicher Versorgungsleitungen dauert in der Regel nur kurze Zeit. Es beeinträchtigt den widmungsgemäßen Gebrauch der Straße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr deshalb nicht.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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