Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Mahnungen

Um Mahnungen und Vollstreckungen zu vermeiden, sollten Sie sich um rechtzeitigen Zahlungsausgleich bemühen. In Ausnahmesituationen sollten Sie rechtzeitig vor Fälligkeit der Forderung einen Ratenzahlungs- oder Stundungsantrag der Forderung stellen. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich bei der Stadtkasse einzureichen.

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