Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.


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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Erforderliche Unterlagen
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Frist/Dauer

Die Steuererklärung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit eingereicht werden. Bitte fügen Sie alle Zählwerks-Ausdrucke der Steuererklärung bei.

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Kosten/Leistung

Die Steuersätze betragen für jeden angefangenen Kalendermonat

  • für Geräte mit Gewinnmöglichkeit: 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse
  • für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit

- aufgestellt in einer Spielhalle 110,- €
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellort 50,- €

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Sonstiges

Wird keine Steuererklärung abgegeben, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und der Kasseninhalt wird geschätzt.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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