Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Hundesteuer - Hund anmelden

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer (PDF)" verwenden, welches beim Steueramt der Stadt Pfullingen ausliegt.

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Erforderliche Unterlagen

Rassennachweis / Impfpass; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Bitte legen Sie der Anmeldung auch ein Foto des Hundes bei.

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Frist/Dauer

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit Sie einen Hund halten oder
  • seit Sie in die Gemeinde gezogen sind.
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Kosten/Leistung

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und beträgt in Pfullingen pro Kalenderjahr

  • für jeden Hund 120 Euro,
  • für jeden Kampfhund 600 Euro,
  • für jeden Zwinger 246 Euro.
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Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt zur Hundehaltung.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der örtlichen Satzung

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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