Hundesteuer - Hund anmelden
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
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Steuern und Abgaben
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Steuern und Abgaben
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer (PDF)" verwenden, welches beim Steueramt der Stadt Pfullingen ausliegt.
Rassennachweis / Impfpass; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Bitte legen Sie der Anmeldung auch ein Foto des Hundes bei.
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
- seit Sie einen Hund halten oder
- seit Sie in die Gemeinde gezogen sind.
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und beträgt in Pfullingen pro Kalenderjahr
- für jeden Hund 120 Euro,
- für jeden Kampfhund 600 Euro,
- für jeden Zwinger 246 Euro.
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt zur Hundehaltung.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der örtlichen Satzung