Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Bodenrichtwerte

Die Stadtverwaltung erteilt Auskünfte über die Bodenrichtwerte von Grundstücken oder Gemarkungslagen.

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Mitarbeiter
  • Pachtangelegenheiten, Leitung Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
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Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses eingereicht werden. Der Antrag muss erkennen lassen, um welches Grundstück (Flurstückbezogen) beziehungsweise um welche Lage (Richtwertzonen bezogen) es sich handelt und zu welchem Stichtag die Auskünfte erteilt werden sollen.
Die Auskünfte werden kostenpflichtig schriftlich oder kostenfrei mündlich beziehungsweise fernmündlich erteilt.
Die Auskünfte der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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