Nutzung der Pfullinger Hallen
Die Pfullinger Hallen, Anfang des 20. Jahrhunderts vom Pfullinger Mäzen Louis Laiblin gestiftet, stehen als Ton- und Turnhalle den Pfullinger Schulen und Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung. Auf Anfrage kann sie auch für private Veranstaltungen genutzt werden.
Zur Nutzung wird vom Mieter und der Stadt Pfullingen ein Mietvertrag unterzeichnet.
Die Kosten für die Überlassung der Pfullinger Hallen entnehmen sie bitte der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Pfullingen vom 1. Juli 2016, Stand Juli 2017.