Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein bei der Führerscheinstelle, Landratsamt Reutlingen umtauschen. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

^
Mitarbeitende
^
zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
^
Voraussetzungen

Namensänderung

^
Verfahrensablauf

Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der Führerscheinstelle, Landratsamt Reutlingen beantragen.

Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.

Hinweis:

Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen die Führerscheinstelle, Landratsamt Reutlingen.

^
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich
    beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich
    Namensänderungsurkunde vom Standesamt beziehungsweise Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist
  • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich
    Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde
^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung
  • Führerscheintausch in einen Kartenführerschein wegen Datenänderung (bei alten grauen oder rosafarbenen Führerscheinen): EUR 25,30
  • Führerscheintausch bei Datenänderung (bei Kartenführerscheinen): in der Regel EUR 10,00
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"): keine
^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 21 Antrag auf Erteilung
  • § 25 Meldepflichten
^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben