Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Hundesteuer - Hund abmelden

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen
  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde
  • Sie besitzen keinen Hund mehr
  • Sie haben Ihren Hund weitergegeben oder verkauft
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Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung (PDF)" verwenden.

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Erforderliche Unterlagen
  • Neue Anschrift bei Wegzug
  • Tierärtzliche Bescheinigung
  • Hundemarke
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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden.

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Kosten/Leistung

Keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese anteilmäßig erstattet.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Satzung

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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