Hundesteuer - Hund abmelden
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Steuern und Abgaben
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Steuern und Abgaben
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde
- Sie besitzen keinen Hund mehr
- Sie haben Ihren Hund weitergegeben oder verkauft
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung (PDF)" verwenden.
- Neue Anschrift bei Wegzug
- Tierärtzliche Bescheinigung
- Hundemarke
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden.
Keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese anteilmäßig erstattet.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Satzung