Parkerleichterung
Handwerker, soziale Dienste u. ä. erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung (Parkerleichterung) für das gesamte Stadtgebiet oder einen bestimmten Bereich.
Handwerker, soziale Dienste u. ä. erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung (Parkerleichterung) für das gesamte Stadtgebiet oder einen bestimmten Bereich.