Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

  • Das Angebot an Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfullingen richtet sich vorrangig an Familien mit Hauptwohnsitz in Pfullingen. Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn alle anspruchsberechtigten Kinder der Stadt Pfullingen einen Platz haben.
  • Die Anmeldung verpflichtet nicht zur Aufnahme des Kindes. Ein Anspruch auf Aufnahme entsteht erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen dem/den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung.
  • Bei der Vergabe der Kindergartenplätze steht das Angebot eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes im Vordergrund.
  • Ein Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht nicht.
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zuständige Stelle
  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.
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Erforderliche Unterlagen
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
    Diese Unterlagen erhalten sie bei der Aufnahme von der Kindertageseinrichtung.
  • Bei Plusgruppen- (7:00 - 14:30 Uhr) und Ganztagesbetreuung (7:00 - 17:00 Uhr) in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind die ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen beider Elternteile Voraussetzung. Bitte senden Sie diese an kindertagesbetreuung(at)pfullingen.de. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn die Arbeitsbescheinigungen vorliegen.
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Frist/Dauer
  • Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.September. Die Anmeldung für das Kindergartenjahr, in dem das Kind in eine Einrichtung aufgenommen werden soll, muss bis spätestens 28.Februar bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
    Beispiel: Im Zeitraum vom 01. September 2023 bis 31. August 2024 wird das Kind 3 Jahre alt und soll in eine Einrichtung aufgenommen werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 28. Februar 2023 eingegangen sein.
  • Anmeldungen im laufenden Kindergartenjahre müssen spätestens 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme bei der Stadtverwaltung eingegangen sein und können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind.
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Kosten/Leistung

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

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Rechtsbehelf

Kein

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Sonstiges

Ein Wechsel der Einrichtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anmeldefristen und Platzvergabekriterien gelten wie bei einer Neuanmeldung.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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