Stadt als Steuerschuldner
Durch die ständig wachsenden Anforderungen an die Erfüllung der steuerlichen Pflichten, welche auch die öffentlichen Hand betreffen, ist es erforderlich die Verwaltungsspitze sowie auch den beziehungsweise die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in steuerlichen Angelegenheiten durch Schaffung eines internen Kontrollsystems abzusichern um somit straf- als auch haftungsrechtlichen Konsequenzen vorzugreifen.
Dies wird durch angepasste Dienstgänge von einzelnen, definierten Sachverhalten im Rahmen dieses Tax Compliance Management System (TCMS) durch Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung beziehungsweise Fachwissen in Zusammenarbeit mit steuerberatenden Berufen durchgeführt.
Auch die Umsetzung des Projekts „§ 2b Umsatzsteuergesetz“, in welchem die Unternehmereigenschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts bis spätestens 01.01.2023 neu zu regeln ist, gehört zur Aufgabe des Fachbereichs „Stadt als Steuerschuldner“.