Nutzung von städtischen Räumen
Die Stadt Pfullingen bietet für Veranstaltungen aller Art zahlreiche Räumlichkeiten an.
Diese können auf Anfrage bei der Stadtverwaltung gemietet werden.
Zur Nutzung wird vom Mieter und der Stadt Pfullingen ein Mietvertrag unterzeichnet.
Die Kosten für die Überlassung der Pfullinger Hallen entnehmen sie bitte der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Pfullingen vom 1. Juli 2016, Stand Juli 2017.