Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Gewerbesteuer

Die Stadt Pfullingen erhebt die Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetztes. Besteuert wird der Ertrag des Gewerbebetriebs. Nach Abgabe der Steuererklärung des Betriebsinhabers berechnet das zuständige Finanzamt aus dem Gewerbeertrag einen Steuermessbetrag und teilt diesen im Gewerbesteuermessbescheid der Stadt mit. Der Messbescheid ist für die Stadt bindend und kann nur vom Finanzamt geändert oder aufgehoben werden.

Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzen veranlagten Jahres. Auf Antrag beim Finanzamt kann die festgesetzte Vorauszahlung angepasst werden.

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 360 %.

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