Hundesteuer - Befreiung beantragen
Auf Antrag können Sie die Befreiung der Hundesteuer beantragen.
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Steuern und Abgaben
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Steuern und Abgaben
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Hierfür muss eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
- der Hund dient ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen. Bei sonst hilfsbedürftigen Personen liegt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Markenzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ vor
- der Hund hat die Prüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt und steht für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung
- der Hund wird als Nachsuchengespann im Sinne von §21 Landesjagdgesetz eingesetzt und ist als Nachsuchenhund beim Landesjagdverband registriert
- der Hund wird zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen gehalten. Die Entfernung des Gebäudes zu den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen beträgt mindestens 200 m Luftlinie
Der Antrag auf Befreiung der Hundesteuer muss schriftlich gestellt werden.
Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:
Antrag auf Befreiung der Hundesteuer (PDF)
Keine
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der örtlichen Satzung