Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Hinweis: In Pfullingen gibt es zwei barrierefreie Wahllokale, die sich im EG der Wilhelm-Hauff-Realschule befinden.
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Hinweis: In Pfullingen gibt es zwei barrierefreie Wahllokale, die sich im EG der Wilhelm-Hauff-Realschule befinden.
Sie
- sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
- im Wählerverzeichnis eingetragen.
Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.
Sie können den Wahlschein auf folgende Arten beantragen:
- durch persönliches Erscheinen unter Mitnahme Ihrer Wahlbenachrichtigung (nur mit Terminvereinbarung möglich)
- durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigung ausgestatteten Vertreter
- schriftlich
Empfehlenswert ist die Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Formulars. Möglich sind auch Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail. - über das Internet, die elektronische Wahlscheinbeantragung wird jeweils mit Beginn der Verteilung der Wahlbenachrichtigungen auf dieser Seite freigeschaltet.
Ihre Antragsdaten werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übertragen. Nach dem Abschicken der Antragsdaten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind und Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Für diese automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem auch die Angabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sie erhalten dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden konnte. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.
Die Antragstellung über dieses Verfahren ist nur bis am Donnerstag vor der Wahl, 12 Uhr, möglich. Danach wird der Dienst deaktiviert.
wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung
Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.
Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
bei Versand per Post: Versandkosten
je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen: