Wir kommen unseren Informationspflichten gem. Art. 12 ff DSGVO mit dieser Mitteilung nach, um eine faire und transparente Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten (Art. 12 Abs. 2 DSGVO).
Name Stadt Pfullingen
Anschrift Marktplatz 5, 72793 Pfullingen
Telefon 07121/7030-0
E-Mail-Adresse info(at)pfullingen.de
Internet-Adresse www.pfullingen.de
Ansprechpartner Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts
Herr Marcel Schieß
Anschrift Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stutttgart
Telefon 0711/8108 14444
E-Mail-Adresse datenschutz(at)pfullingen.de
Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts
Name Herr Marcel Schieß
E-Mail-Adresse datenschutz(at)pfullingen.de
Zwecke der Verarbeitung
Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer als Kommunalsteuern, von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen sowie von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen, insbesondere von Verwaltungsgebühren, Abwassergebühren, Wasserverbrauchsgebühren, Abfallgebühren sowie Deponiegebühren. Um die Steuern, Beiträge und Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Abgabenordnung (AO), den Steuergesetzen und weitere Einzelgesetzen gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 AO) werden personenbezogene Daten benötigt. Ihre personenbezogenen Daten werden in den steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 3a KAG, § 29b AO). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet werden (§ 3a KAG, § 29c AO).
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe. Es finden insbesondere die Gesetze Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Grundsteuergesetz des Bundes, Landesgrundsteuergesetz für Baden-Württemberg, Gewerbesteuergesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landeskreislaufwirtschaftsgesetz sowie die Satzungen über die Erhebung einer Hundesteuer, einer Vergnügungssteuer, der Wasserversorgungssatzung, der Abwassersatzung, der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags, der Abfallwirtschaftssatzung Anwendung. Die Verarbeitung der Daten erfolgt weitestgehend automationsgestützt. Die hierfür erforderlichen technischen Verfahren beachten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten.
Kategorie der personenbezogenen Daten
Im Besteuerungsverfahren werden eine Vielzahl an personenbezogenen Daten durch die Stadt Pfullingen erhoben. Personenbezogene Daten sind solche Daten, welche natürlichen Personen, einer Körperschaft, Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Werden Daten dahingehend verändert (z.B. anonymisiert), sodass keine Zuordnung erfolgen kann, sind Daten nicht personenbezogen. Die Stadt Pfullingen erhebt, speichert und verwendet insbesondere die folgenden Daten zur Durchführung des jeweiligen Besteuerungs- und Erhebungsverfahren. Werden weitere Daten auf freiwilliger Basis der Stadt Pfullingen mitgeteilt, werden diese, soweit erforderlich gespeichert und z.B. zur verbesserten Kommunikation verwendet.
Grundsteuer Vor- und Zuname der Steuerpflichtigen
Anschrift der Steuerpflichtigen
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Bezeichnung des Grundstücks
Aktenzeichen des Finanzamtes
Gewerbesteuer Vor- und Zuname der Steuerpflichtigen
Anschrift der Steuerpflichtigen
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Registernummer
Firmenbezeichnung
Aktenzeichen des Finanzamtes (Steuernummer)
Hundesteuer Vor- und Zuname der Steuerpflichtigen
Anschrift der Steuerpflichtigen
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Name, Alter und Rasse des Hundes
Vergnügungssteuer Vor- und Zuname der Steuerpflichtigen
Anschrift der Steuerpflichtigen
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Name bzw. Firmenbezeichnung sowie Anschrift und Bezeichnung der Aufstellorte
Erschließungsbeiträge,
Anschlussbeiträge Vor- und Zuname der Beitragsschuldner
Anschrift der Beitragsschuldner
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Bezeichnung des Grundstücks
Abwassergebühren,
Wassergebühren Vor- und Zuname der Gebührenschuldner
Anschrift der Gebührenschuldner
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Bezeichnung des Grundstücks mit Zähler und Verbrauchsdaten
Abfallgebühren, Abfallabfuhr Vor- und Zuname der Gebührenschuldner
Anschrift der Gebührenschuldner
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Vor- und Zuname der Grundstückseigentümer
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Bezeichnung des Grundstücks
Telefonnummer
E-Mailadresse
Verwaltungsgebühren Vor- und Zuname der Gebührenschuldner
Anschrift der Gebührenschuldner
Handlungs- und Empfangsbevollmächtige mit Name und Anschrift
Gesamtschuldner mit Name und Anschrift
Zahlungsverkehr (unbar) Vor- und Zuname des Kontoinhabers
Bankverbindung (IBAN; BIC)
Für alle aufgeführten Besteuerungs-/Abgabenarten werden zudem, soweit erforderlich weitere personenbezogenen Daten zur eindeutigen Identifikation von Gebührenpflichtigen/-schuldnern (z.B. Steuer-ID, Geburtsdatum, Geburtsort) erhoben. Zur Festsetzung und Erhebung von Steuern, Beiträgen und Gebühren werden zudem Angaben über die Bankverbindung, Angaben über geleistete und erstattete Zahlungen benötigt.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich bei Ihnen selbst erhoben, z.B. durch Steuererklärungen, Anhörungen, Mitteilungen oder Anträgen. Die für die Festsetzung und Erhebung der Grund- bzw. Gewerbesteuer erforderlichen Informationen, z.B. Steuermessbetrag, Steuernummer, Adresse oder Angaben über gestellte Anträge oder Rechtsbehelfe werden den Grundlagenbescheiden bzw. dem Austausch mit dem jeweils zuständigen Finanzamt entnommen. Daten über Grundstücke und Grundstückseigentümer werden durch elektronischen Datenabruf des Auskunftssystems Elektronisches Grundbuch Baden-Württemberg oder bei dem jeweiligen zuständigen Grundbuchamt erhoben. Namen, Anschriften und weitere Personenbezogene Daten werden zudem aus den amtlichen Personenregistern (Meldedaten) entnommen.
Kann ein steuerrelevanter Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufgeklärt werden, dürfen personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten nach den Vorschriften der AO zur Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen (§§ 85 ff. AO), dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz und dem Kommunalabgabengesetz eingeholt werden. Zudem werden öffentlich zugängliche Informationen verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten, die in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zulässig ist.
Die Weiterleitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der jeweiligen Satzung bei:
Wassergebühren an FairEnergie GmbH, Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen
Abwassergebühren an FairEnergie GmbH, Hauffstraße 89, 72762 Reutlingen
Die Weiterleitung der personenbezogenen Daten erfolgt bei der Hundesteuer mit Zustimmung der Steuerpflichtigen an die Landespolizei Baden-Württemberg, Polizeirevier Pfullingen. Bei Hunden, welche unter § 1 Absatz 2 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 fallen oder fallen könnten, werden die Daten des Hundes und der Hundehalter an die zuständigen Stellen übermittelt (§ 3a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) Doppelbuchstabe aa) KAG).
Die Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt teilweise an die von der Stadt beauftragte Unternehmen, zur Erfüllung der jeweiligen Leistungen. Bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten für solche Zwecke ist dies auf den entsprechenden Antragsformularen bzw. Schreiben kenntlich gemacht. Die Weitergabe erfolgt, soweit diese nicht ohnehin gesetzlich zulässig ist nur mit Zustimmung der betroffenen Personen. Bei gewissen Leistungen der Stadt Pfullingen bzw. der durch die Stadt Pfullingen beauftragten Unternehmen kann die Leistung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Zustimmung zur Datenweitergabe erfolgt.
Werden die vorstehend genannten personenbezogenen Daten für Zwecke der Strafverfolgung und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weitergegeben, ist die DSGVO nicht anwendbar (Art. 2 Abs. 2 Buchst. d) DSGVO).
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland erfolgt nicht. Um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten erhalten Sie nachfolgend zusätzliche Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO:
Speicherdauer, Löschfristen
Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie sie für das Besteuerungs- und Erhebungsverfahren u.a. erforderlich sind. Maßstab hierfür sind die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 AO sowie §§ 228 bis 232 AO i.V.m. mit dem KAG für Baden-Württemberg). Spätestens nach Ablauf dieser Fristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, außer die Verarbeitung unterliegt zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken (Art. 89 DSGVO und § 6 LDSG) oder hat weiterhin Bindungswirkung für laufende oder künftige Besteuerungs- und Erhebungsverfahren.
Betroffenenrechte
Wir machen Sie auf Ihre Betroffenenrechte nach der DSGVO aufmerksam:
·Auskunftsrecht der betroffenen Person (Art. 15 DSGVO)
·Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
·Recht auf Löschung/Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)
·Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
·Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
·Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Dem Recht auf Widerspruch aus Art. 21 DSGVO können wir nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung der gleichmäßigen Steuerfestsetzung)
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Kontakt in Baden-Württemberg:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/615541-0
FAX: 0711/615541-15
E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de