• 08.09.2010
  • 13:57

Stadtnachricht

Verkaufsoffene Sonntage in Pfullingen im Jahr 2010
Amtliche Bekanntmachung


Verkaufsoffene Sonntage in Pfullingen im Jahr 2010


Stadt Pfullingen

Satzung zur Festlegung der Ladenöffnungszeiten im Jahr 2010


§ 1

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungen in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der Ermächtigung des Gemeinderats vom 27. März 2007 wird folgende Satzung erlassen:

Aus Anlass des Maimarktes, des Pfullinger Kreativ-Marktes und des Kirbemarktes dürfen in der Stadt Pfullingen die Verkaufsstellen am

Sonntag, 9. Mai 2010,
Sonntag, 11. Juli 2010
Sonntag, 24. Oktober 2010,

jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.

§ 2 Schutz der Arbeitnehmer

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.


§ 3 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.


§ 4

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Pfullingen, den 11. Januar 2010
gez. H e ß
Bürgermeister



Ausfertigungsvermerk

Heilungsvorschriften

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Pfullingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.